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Channel: Kommentare zu: Wo zum Geier ist mein Empfangsbekenntnis?
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Von: Zustellungsempfänger

Ein Empfangsbekenntnis setzt eben immer ein Mitwirken des Empfängers voraus. Wer ein Hinauszögern oder ein generelles Nichtzurückschicken von vorherein verhindern will, muss daher die Zustellung per ZU...

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Von: Wolf Reuter

Genau das machen wir jetzt auch…

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Von: ???

Hier, zum Geier, sind noch ein paar gutgemeinte Hinweise: Bei Übermittlungsschwierigkeiten fristwahrender Schriftsätze per Telefax darf der Absender seine Übermittlungsversuche nicht vorschnell...

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Von: Empfängnisverhütung « Kanzlei und Recht

[...] Dieser Artikel des Kollegen Reuter hier erinnerte mich an an einen Kollegen, der in einem Verfahren sogar die EBs des Gerichts nicht zurücksandte. [...]

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Von: Subsumtionsautomat

Ja, solche Anwälte gibt es. Nach meiner Erfahrung handelt es sich aber in der Regel um solche Exemplare, deren Kanzlei gerade tierisch den Bach runter geht. Sowas spricht sich dann auch bei Gericht...

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Von: ???

Aber ich wollte Ihnen nur etwas Gutes tun, und Ihnen die Arbeit abnehmen. Konnte ich nicht wissen, dass Sie das alles im Kopf haben. Ihre Sorgen sind meine Sorgen.

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